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   OLG München, 10.04.2006 - 34 Wx 21/06   

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https://dejure.org/2006,5080
OLG München, 10.04.2006 - 34 Wx 21/06 (https://dejure.org/2006,5080)
OLG München, Entscheidung vom 10.04.2006 - 34 Wx 21/06 (https://dejure.org/2006,5080)
OLG München, Entscheidung vom 10. April 2006 - 34 Wx 21/06 (https://dejure.org/2006,5080)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 1004 Abs. 1; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schallschutz bei Installationsgeräuschen infolge nachträglicher Verlegearbeiten eines Wohnungseigentümers - klarstellender Hinweis des Rechtsbeschwerdegerichts bei Nichtberücksichtigung eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruches durch Tatrichter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schallschutz verändernder Umbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen zulässiger Umbaumaßnahmen im Eigentum einer Wohnungsgemeinschaft; Maßstab für die Beurteilung eines über das zulässige Maß hinausgehenden Nachteils durch zum Zwecke des Schallschutzes verändernde Umbauten; Umfang der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schallschutzveränderungen im Zuge von Umbaumaßnahmen (IMR 2006, 18)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 111
  • ZMR 2006, 643
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 09.05.2005 - 32 Wx 30/05

    Nachteilige Veränderung gegenüber anderen Wohnungseigentümern durch

    Auszug aus OLG München, 10.04.2006 - 34 Wx 21/06
    Die für Verschlechterungen des Trittschallschutzes entwickelte Rechtsprechung (siehe OLG München, 32. Zivilsenat, Beschluss vom 9.5.2005, 32 Wx 030/05) lässt sich auch auf den Schutz vor Installationsgeräuschen übertragen, deren Veränderung durch nachträgliche Verlegearbeiten eines Wohnungseigentümers bewirkt wurden.

    Nach der zum Trittschallschutz entwickelten Rechtsprechung der Wohnungseigentumssenate des Oberlandesgerichts München ( OLG-Report 2005, 405; 2005, 645) gilt in erster Linie die Generalklausel des § 14 Nr. 1 WEG.

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG München, 10.04.2006 - 34 Wx 21/06
    Ob die Gemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband (vgl. BGH NJW 2005, 2061/2068) Inhaberin eines derartigen, im Eigentum wurzelnden Anspruchs sein kann (bejahend OLG München, 32. Zivilsenat, Beschluss vom 17.11.2005, 32 Wx 077/05 = NZM 2006, 106), bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung.
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus OLG München, 10.04.2006 - 34 Wx 21/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei einem Eingriff in eine tragende Wand ein nicht unwesentlicher Nachteil für die übrigen Wohnungseigentümer erst dann ausgeschlossen, wenn kein vernünftiger Zweifel daran besteht, dass ein wesentlicher Eingriff in die Substanz des Gemeinschaftseigentums unterblieben ist, insbesondere zum Nachteil der übrigen Wohnungseigentümer keine Gefahr für die konstruktive Stabilität des Gebäudes geschaffen wurde (BGH NJW 2001, 1212; siehe auch Niedenführ/Schulze § 22 Rn. 23 a).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus OLG München, 10.04.2006 - 34 Wx 21/06
    Für bauliche Veränderungen nach § 22 Abs. 1 WEG ist ein mehrheitlicher Eigentümerbeschluss nämlich weder erforderlich noch ausreichend (vgl. BGHZ 73, 196/199; Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 22 Rn. 11).
  • BGH, 19.01.1996 - V ZR 298/94

    Haftung des Grundstückseigentümers für Steinschlag

    Auszug aus OLG München, 10.04.2006 - 34 Wx 21/06
    Die Auswahl der Mittel, um die Schallminderung zu erreichen, obliegt regelmäßig dem Störer (vgl. z.B. BGHZ 67, 252; BGH NJW-RR 1996, 659) und kann vom Gläubiger zwangsweise nach § 887 ZPO (über § 45 Abs. 3 WEG) durchgesetzt werden.
  • BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75

    Schweinemästerei - §§ 906, 1004 BGB, Wahlfreiheit des Störers hinsichtlich der

    Auszug aus OLG München, 10.04.2006 - 34 Wx 21/06
    Die Auswahl der Mittel, um die Schallminderung zu erreichen, obliegt regelmäßig dem Störer (vgl. z.B. BGHZ 67, 252; BGH NJW-RR 1996, 659) und kann vom Gläubiger zwangsweise nach § 887 ZPO (über § 45 Abs. 3 WEG) durchgesetzt werden.
  • OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 83/05

    Beseitigungsanspruch bei Anbringung äußerlich sichtbarer Parabolantenne in

    Auszug aus OLG München, 10.04.2006 - 34 Wx 21/06
    Schließlich enthält auch der die Hausverwaltung zur Prozessführung ermächtigende Beschluss vom 28.6.2001 nicht zugleich eine Beauftragung der Gemeinschaft, die Verfahrensführung anstelle der Wohnungseigentümer zu übernehmen (vgl. dazu OLG München 34. Zivilsenat Beschluss vom 12.12.2005, 34 Wx 083/05).
  • OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05

    Kostenfestsetzung: Wer trägt Sonderhonorar des Verwalters?

    Auszug aus OLG München, 10.04.2006 - 34 Wx 21/06
    Ob die Gemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband (vgl. BGH NJW 2005, 2061/2068) Inhaberin eines derartigen, im Eigentum wurzelnden Anspruchs sein kann (bejahend OLG München, 32. Zivilsenat, Beschluss vom 17.11.2005, 32 Wx 077/05 = NZM 2006, 106), bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung.
  • BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 15/02

    Unzulässigkeit isolierter Kostenanfechtung - Ergänzung der Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG München, 10.04.2006 - 34 Wx 21/06
    Bei der im Wohnungseigentum nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung ist aber darüber hinaus auch ein etwaiger materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch eines Beteiligten zu berücksichtigen (BayObLGZ 2002, 231; BayObLG NZM 2002, 708; Niedenführ/Schulze § 47 Rn. 6a; Weitnauer/Mansel § 47 Rn. 6).
  • OLG Koblenz, 06.09.1991 - 2 U 1588/89

    Entstehung von Sondereigentum

    Auszug aus OLG München, 10.04.2006 - 34 Wx 21/06
    Der Anspruch gemäß § 1004 BGB besteht nur, soweit ein Nachteil vorliegt (vgl. BayObLG WE 1992, 19/20).
  • OLG München, 24.10.2007 - 34 Wx 23/07

    Erörterung eines Sachverständigengutachtens

    b) Nach der Rechtsprechung der Wohnungseigentumssenate des Oberlandesgerichts München (zuletzt DWE 2007, 105; FGPrax 2006, 111; grundlegend NZM 2005, 509) ist die Beurteilung, ob durch bauliche Maßnahmen ein über das in § 14 Nr. 1 WEG bezeichnete Maß hinausgehender Nachteil vorliegt, anhand aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen.
  • OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07

    Wohnungseigentum: Erforderliche Trittschalldämmung bei nachteiliger Veränderung

    Waren die bei Errichtung des Wohngebäudes erreichten und prägenden Trittschallwerte erheblich besser als nach der damals geltenden DIN, so bildet auch die im Zeitpunkt der nachteiligen Veränderung des Bodenbelags gültige DIN nicht die maximale Obergrenze, bis zu der eine Trittschalldämmung verlangt werden kann (siehe schon Senat vom 25.6.2007, 34 Wx 20/07 = ZMR 2007, 809; Klarstellung zu Senat vom 18.7.2005, 34 Wx 63/05 = OLG-Report 2005, 645, und vom 10.4.2006, 34 Wx 21/06 = ZMR 2006, 643).

    Soweit die Rechtsprechung des Senats (OLG-Report 2005, 645; ZMR 2006, 643) teilweise dahingehend verstanden wurde, dass die jüngere DIN-Norm eine (absolute) Obergrenze bilde, jenseits derer der Eigentümer eine Verschlechterung des früheren auf überobligationsmäßigem Niveau befindlichen Schallschutzes hinnehmen müsse (vgl. Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten § 14 Rn. 9; Hogenschurz ZMR 2006, 645), wird daran nicht festgehalten.

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - 3 Wx 115/07

    Zulässigkeit einer nachteiligen Veränderung des Trittschallschutzes in einer

    Da hier rechtsgeschäftliche Regelungen über den Trittschallschutz fehlen, ist es im Ansatz bedenkenfrei, dass die Tatsachengerichte auf DIN-"Vorschriften" abgestellt haben (dazu: BayObLG ZMR 2005, S. 650 f; OLG München NJOZ 2005, S. 3952 ff sowie ZMR 2006, S. 643 ff sowie OLGR München 2007, S. 694 f).

    Mithin obliegt hier die Auswahl der Mittel, um die Schallminderung zu erreichen, der Antragsgegnerin und kann sie von den Antragstellern als Gläubigern zwangsweise nach § 887 ZPO durchgesetzt werden (vgl. OLG München ZMR 2006, S. 643 ff und OLGR München 2007, S. 694 f; Senat, NJW-RR 2001, S. 1594).

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 Wx 217/07

    Faktische Duldungspflicht einer baulichen Veränderung einer Sondernutzungsfläche

    Zwar bildet nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung die Wohnungseigentümergemeinschaft einen teilrechtsfähigen Verband; dieser ist jedoch weder Mitglied der Eigentümergemeinschaft noch Miteigentümer, so dass ihm ein Beseitigungsanspruch der vorbezeichneten Art nicht zustehen kann (BGH, Urteil vom 26. Januar 2007 in Sachen V ZR 175/06; OLG München ZMR 2006, S. 643 ff sowie NJW-RR 2008, S. 247 ff).
  • LG Konstanz, 20.12.2006 - 62 T 26/06

    Errichtung einer Garage

    In der Rechtsprechung war und ist weiter anerkannt, dass jeder Wohnungseigentümer allein ohne Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer aber auch die Gesamtheit der Wohnungseigentümer mit Ausnahme des Antragsgegners gerichtlich durchsetzen kann (OLG München ZMR 2006, 643 = FGPrax 2006, 111 "Inhaber jedenfalls auch die WEer"; BGH WuM 1992, 159; OLG Frankfurt - 20 W 21/01 - 23.02.04).
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